„Sportgipfel“ MV

Seit mehr als einem Jahr ist im Judoland Mecklenburg-Vorpommern nun schon kein Trainingsbetrieb, wegen der Corona Pandemie, möglich gewesen. Da die Inzidenzzahlen durch das Voranschreiten der Impfungen stetig sinken, soll sich das jetzt schnell ändern.

Auf dem Sportgipfel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, bei der der Präsident des Judo-Verbandes M-V e. V. zugegen war, wurden umfängliche Lockerungen für unseren weiteren Sportbetrieb im Breiten- wie auch im Leistungssport festgelegt. Die Divise der Landesregierung hinsichtlich sportlicher Betätigung im Land lautet: „weg von den Verboten, hinzu den Möglichkeiten“.

Im Einzelnen ist folgendes beschlossen worden:

Ab dem 01. Juni ist Sport außerhalb geschlossener Räume ist mit bis zu 25 Personen erlaubt, innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 15 Personen in einer Sporthalle erlaubt. In Fitnesscentern und Geräteanlagen sind 2 m Mindestabstand einzuhalten, sowie ein Platzbedarf von 10 m² für jeden Trainierenden einzuhalten. Dabei benötigen Erwachsene einen negativen Testnachweis, oder den vollständigen Impfschutz. Genauso besteht keine Testpflicht für Genesene. Für Kinder, die am Training teilnehmen, reicht die Testung in der Schule aus, es muss kein weiterer Test nachgewiesen werden. Übungsleiter haben einen negativen Schnelltest, zweimal wöchentlich nachzuweisen. Weiterhin besteht die Pflicht zur Dokumentation, zum Zwecke der Nachverfolgung im Infektionsfall. Die geltenden Hygieneregeln bleiben bestehen.

Der Wettkampfbetrieb darf ab dem 22. Juni wieder aufgenommen werden, es gelten die o.g. Personenzahlen. Unter Umständen kann im Einzelfall, in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden vom Termin sowie der Personenzahl abgewichen werden, insofern dies durch ein geprüftes Hygienekonzept unterstützt wird.

In den Sommerferien sollen alle öffentlichen Sportanlagen geöffnet bleiben, sodass der Trainingsbetrieb nicht schon gleich wieder unterbrochen werden muss.

Bei weiterhin sinkenden Inzidenzzahlen wurde der Wegfall der Maskenpflicht angeregt, sowie die Erhöhung der zulässigen Personenanzahl in Betracht gezogen. Das wollen wir erst einmal abwarten.

Die Landesregierung hat diese Öffnungsschritte festgelegt und dabei betont diese nicht wieder zurücknehmen zu wollen. Steigen die Inzidenzzahlen wieder an, tritt automatisch die Bundesnotbremse ab einer 7-Tageinzidenz von mehr als 100 in Kraft.

All diese möglichen Erleichterungen sind erst mit der Aufnahme in eine neue Verordnung gültig. Auch Änderungen oder Präzisierungen sind noch möglich.

Ich wünsche Euch allen schöne Pfingstfeiertage und einen guten Start in den offiziellen Trainingsbetrieb.

Euer Holm Kolata
Präsident des JVMV