Nach einer Pressemitteilung der Landesregierung ist es mit der Aktualisierung der Verordnung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 15. Juni 2020 wieder möglich Kontaktsportarten auszuüben. Dies wird möglich, da die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben wurde. Die Verordnung umfasst im Kern die Gestaltung der Trainingseinheiten, in denen nun auch Trainingsformen durchgeführt werden dürfen, bei denen der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Nutzung von zur Verfügung stehenden Duschen. In beiden Fällen sind entsprechende Vorgaben seitens der Behörden umzusetzen.

Auszug aus der Verordnung:  „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt nicht für die Ausübung des sportlichen Trainings im Freien und auf Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden…“

Wettkämpfe in Kontaktsportarten sind weiterhin untersagt.

Weitere Infos:
Verordnung der Landesregierung ab Seite 471 unten Punkt f) § 2 Absatz 5 bis Seite 472
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