Am vergangen Samstag fand eine außerordentliche Jugendvollversammlung und Mitgliederversammlung unseres Landesfachverbandes in der Sportschule Güstrow statt.
Pünktlich 10.00 Uhr eröffnete der Präsident Harry Oberschmidt die Jugendvollversammlung. Nach dem Rücktritt der Jugendleitung und ihrer Stellvertreter gab es nur einen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Es ging um die Neuwahl einer handlungsfähigen Jugendleitung. Nach der Stimmenauszählung stand Uwe Juch vom PSV Schwerin als neuer Jugendleiter fest.

Nach der Eröffnung hielt der Präsident Harry Oberschmidt vor 52 Delegierten seinen Rechenschaftsbericht für den Berichtzeitraum 2016-2017 und informierte die Mitglieder über die Neuwahl der Jugendleitung bei der Mitgliederversammlung. Nach den Rechenschaftsberichten wurde sachlich über anstehende Veränderungen diskutiert.
Die Kampfrichterkommission hat im Vorfeld drei Anträge vorbereitet, die mit der Unterstützung des Vorstandes in die Mitgliederversammlung eingebracht wurden. Alle drei Anträge fanden die mehrheitliche Zustimmung der Mitglieder.

ANTRAG 1: Angleichung der Fahrkostenpauschale
Die Fahrkostenpauschale wird gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz auf 0,25 €/km angeglichen (alt: 0,15 €/km). Somit erhalten geladene Kampfrichter, die mit dem eigenem PKW zu einer JVMV-Maßnahme anreisen, die gleiche Fahrkostenpauschale wie andere Mitglieder des Verbandes.

ANTRAG 2: Vergütung an der Waage
Alle Personen, die an der Waage eingesetzt werden, erhalten für die Zeit des Wiegens eine Vergütung von 6,50 EUR je Stunde = 60 Minuten. In der Vergangenheit kam es hin und wieder vor, dass speziell im weiblichen Bereich nicht genügend Kampfrichterinnen für diese Aufgabe zur Verfügung standen und gezwungener Maßen Personen ohne Kampfrichterlizenz eingesetzt werden mussten. Dieser Personenkreis konnte bisher keine Vergütung laut gültiger Finanzordnung erhalten.

ANTRAG 3: Aufhebung der Deckelung der Kampfrichtervergütung
Kampfrichter erhalten ab sofort für die Zeit ihres Einsatzes (ohne Zeit der An- und Abreise) eine Vergütung von 6,50 EUR je angefangene Stunde (1 Stunde = 60 Minuten). Die Begrenzung des max. Tagessatzes von 45 EUR wurde aufgehoben, da es weder zur Motivation beitrug noch eine angemessene Wertschätzung der Leistung war, wenn eine Veranstaltung länger als 7 Stunden dauerte und einzelne Kampfrichter trotzdem bis zum Ende mithalfen, die Veranstaltung abzusichern.

Nach der Abstimmung der Anträge wurde der Vorstand entlastet.
Für ihre langjährige Tätigkeit wurden Siegfried Matusch vom Güstrower SC 09 mit 2. Dan und Udo Blum KC Vier Tore Neuandenburg mit 4.Dan ausgezeichnet.

Der Präsident des JVMV bedankte sich am Ende der Veranstaltung bei den Delegierten und wünschte allen frohe Ostern und eine angenehme Heimreise.